Verkaufs- und Lieferbedingungen


1) Allgemeines

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle – auch zukünftigen
Angebote, Lieferungen und Leistungen. Abweichenden
Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Abweichungen
von diesen Bedingungen werden erst durch unsere
schriftliche Bestätigung wirksam.

2) Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend und für uns unverbindlich.
Die Verträge kommen nur aufgrund unserer schriftlichen
Auftragsbestätigungen zustande. Vereinbarungen mit
unseren Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Spätere Abweichungen bedürfen
ebenfalls der Schriftform.
Angebotsunterlagen wie z.B. Prospekte, Zeichnungen und
Materialangaben bleiben unser Eigentum. Sie unterfallen dem
Urheberrechtsschutz, über den nicht verfügt werden darf.

3) Auftrag

Aufträge werden erst und hinsichtlich des Umfangs und des
Inhalts allein nach Maßgabe unserer schriftlichen Bestätigung
verbindlich. Dies gilt auch für eventuelle mündliche Abreden,
Änderungen und sonstige Vereinbarungen mit uns und unseren
Vertretern.
Die Berichtigung von Irrtümern bei Angeboten, Auftragsbestätigungen
und Rechnungen bleibt uns vorbehalten.
Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind
nur annähernd und unverbindlich. Ausdrücklich als verbindlich
bezeichnete Angaben können von uns geändert werden, soweit
dies dem Besteller zumutbar ist.

4) Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk
ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten, zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Erhöhen sich zwischen dem
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung die Gestehungskosten,
so sind wir berechtigt, den infolge dieser Erhöhung
gerechtfertigten Preis zu verrechnen, sofern die Lieferung
nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß erbracht
werden soll. In diesem Falle können wir jedoch bei unvorhergesehenen
Preiserhöhungen vom Vertrag zurücktreten, falls eine
Einigung über eine angemessene Vergütung nicht zustande
kommt.
Bei Vereinbarung des Preises in ausländischer Währung hat
der Besteller die uns aus einer Änderung des Wechselkurses
entstehenden Nachteile durch Aufschlag zum ursprünglich
vereinbarten Preis zu erstatten.

5) Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, gemäß angegebener Bedingungen zahlbar und zwar unabhängig vom Eingang der Ware.
Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen kann der
Besteller nicht aufrechnen, es sei denn, dass wir die Forderung
nicht bestreiten oder dass über diese rechtskräftig zu Gunsten
des Bestellers entschieden worden ist. Dem Besteller steht kein
Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht aus dem selben Vertragsverhältnis
beruht. Bestehende Gewährleistungsansprüche
beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderung nicht.
Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung
verrechnet, auch wenn Bezahlung für bestimmt bezeichnete
Waren erfolgt. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere
werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber
angenommen, und zwar ohne Gewähr für Protest und
nur unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit. Die Kosten
der Einziehung, Bankzinsen und Spesen hat der Besteller zu
tragen.
Werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit
des Bestellers schließen lassen, so steht uns nach
Abschluß des Vertrages und über § 321 BGB hinaus das Recht
zu, sofortige ausreichende Sicherstellung oder Bezahlung der
Forderung zu verlangen. Kommt der Besteller mit einem Teil
seiner Verpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, unsere
gesamten Ansprüche sofort fällig zu stellen und sicherungshalber
die Herausgabe der von uns gelieferten Waren zu for-
dern. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte sind
wir im Verzugsfalle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu berechnen.

6) Lieferungen

Die Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur annähernd;
wir werden uns bemühen, sie einzuhalten.
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag,
an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem
Besteller und uns schriftlich vorliegt. Sie ist mit Anzeige der Versandbereitschaft
eingehalten. Sie verlängert sich – unbeschadet
unserer Rechte aus Verzug des Bestellers – um den Zeitraum,
währenddessen der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus
diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist. Teillieferungen
sind uns gestattet. Teilberechnungen sind zulässig.
Werden wir an der Lieferung behindert durch:
höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aufruhr, Energiemangel,
Arbeitsbeschränkungen, Ausfall von Verkehrs- und
Transportmitteln, Störungen im Betriebsablauf bei uns
oder unseren Vorlieferanten oder ähnliche Umstände, die bei
zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden waren, so sind wir für die
Dauer dieser Umstände von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung
entbunden. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, so
entfällt unsere Leistungspflicht. Wir sind insbesondere insoweit
von jeder Verpflichtung frei, als unsere Vorlieferanten aufgrund
ihrer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von der Lieferung
entbunden sind. Hindernisse sind auch dann nicht von uns zu
vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges
eintreten. Wir sind jedoch berechtigt, nach Beendigung der
Verhinderung und Ablauf einer angemessenen Anlauffrist, die
Lieferung noch durchzuführen. Der Besteller kann von uns die
Erklärung verlangen, ob wir innerhalb einer angemessenen Frist
liefern wollen. Unser Schweigen gilt als Ablehnung.
Mit der Absendung der Ware oder Teilen derselben geht die
Gefahr auf den Empfänger über, auch wenn frachtfreie Lieferung
vereinbart ist und auch dann, wenn die Versendung nicht von
dem Erfüllungsort nach diesen Bestimmungen vorgenommen
wird. Verluste und Beschädigungen während des Transportes
gehen zu Lasten des Empfängers.
Transportversicherungen erfolgen auf Kosten des Bestellers und
nur bei Vereinbarung.
Ist die Ware oder Teile derselben versandbereit und verzögert
sich die Abnahme bzw. Versendung aus von uns nicht zu vertretenden
Gründen, so geht die Gefahr mit Eingang der Anzeige
der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Bereitgestellte Lieferungen/Teillieferungen sind prompt und
spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Datum der Anzeige der
Versandbereitschaft abzunehmen. Nimmt der Besteller nach Ablauf
dieser Frist auch nicht innerhalb einer gesetzten weiteren
Frist von 8 Tagen ab oder verweigert er ernsthaft die Annahme,
so können wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern
oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
Versäumen wir aus von uns zu vertretenden Gründen und unter
der Voraussetzung richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung
die vereinbarte unverbindliche Lieferfrist um 14 Tage, so kommen
wir durch die schriftliche Aufforderung zur Lieferung in
Lieferverzug.
Liefern wir auch nach Erhalt eines weiteren Mahnschreibens nicht
innerhalb einer bestimmten und angemessenen Frist, so kann der
Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz nach
Maßgabe der Ziffer 9 fordern, sofern er in dem Mahnschreiben
erklärt, nach Ablauf der Frist die Lieferung ablehnen zu wollen
und nach Fristablauf die Ablehnung schriftlich erklärt.
Ist zu diesem Zeitpunkt teilweise bereits geliefert, so erstrecken
sich die Ansprüche des Bestellers nur auf den noch nicht gelieferten
Teil der Ware.

7) Beanstandungen

Soweit nicht die Mängelrüge durch besondere Vereinbarungen
geregelt, insbesondere dadurch ausgeschlossen wird, daß der
Besteller die Ware vor dem Versand zu prüfen und abzunehmen
hat, gilt folgendes:
Mängelrügen können nur insoweit erhoben werden, als der
Grund der Beanstandung bereits bei Gefahrübergang vorhanden
war. Dies gilt auch bei eventuell besonderen und schriftlich übernommenen
Garantien.
Beanstandungen können bei erkennbaren Mängeln nur
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach
Entgegennahme, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln nur
unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von
6 Monaten nach Entgegennahme schriftlich geltend gemacht
werden. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge ist jede Gewährleistung
ausgeschlossen. Bei Geltendmachung einer Mängelrüge
ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Zustand der Ware sich
nach Gefahrübergang verändert hat.
Werden Beanstandungen von uns anerkannt, so leisten wir
nach frachtfreier Rücklieferung der beanstandeten Teile nach
unserer Wahl kostenlos Ersatz, Nachbesserung oder den Gegenwert
der Ware.
Schadensersatzansprüche sowie Rücktrittsrechte des Bestellers
sind ausgeschlossen, soweit nicht Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fehlschlagen. Erklären wir uns nicht rechtzeitig,
trotz Mahnung und Fristsetzung, so kann der Besteller Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen. Dies gilt auch dann,
wenn die von uns gewählte Mängelbeseitigung aus von uns zu
vertretenden Gründen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht
rechtzeitig oder aus Unvermögen nicht vorgenommen wird
bzw. fehlschlägt.
Verweigert der Besteller eine mögliche und sachgerechte Nacharbeit,
so erlischt jeder Gewährleistungsanspruch.
Durch den Vollzug der Gewährleistung werden keine selbständigen
Gewährleistungsansprüche oder Fristen begründet.
Alle weiteren Ansprüche, wie Wandlung, Minderung oder Schadensersatz
sind, soweit nicht zugestanden, ausgeschlossen.

8) Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.
Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Besteller
über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung
getilgt sind, auch wenn Bezahlung für bestimmt bezeichnete
Waren erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung.
Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter Ware
erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne daß uns Verbindlichkeiten
hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen
Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Besteller
schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem
vermischten Bestand oder neuen Gegenstand an uns ab und
verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
regelmäßigen Geschäftsverkehr berechtigt, wenn sichergestellt
ist, daß die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht
und der Besteller den schriftlichen Vorbehalt macht, daß das
Eigentum erst nach vollständiger Zahlung an uns auf seinen
Kunden übergeht. Von einer Pfändung der Ware oder jeder
anderen rechtlichen oder tatsächlichen Einwirkung durch Dritte
hat uns der Besteller unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware, gleich in
welchem Zustand, so tritt er hiermit von jetzt bis zur völligen
Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veränderung
bzw. Verkauf entstehende Forderung gegen seinen Abnehmer
an uns ab. Der Besteller ist zur Einziehung dieser Forderung
auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Er ist verpflichtet, die
eingezogenen Beträge gesondert für uns aufzubewahren und
sofort an uns abzuführen. Auf unser Verlangen ist der Besteller
verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben
und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen
Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Tritt eine
Übersicherung unserer Forderung aufgrund vorstehender Bedingungen
um mehr als 20 % ein, so sind wir auf Verlangen
des Bestellers insoweit nach unserer Wahl zur Rückübertragung
verpflichtet.

9) Haftung

Weitere als die in diesen Bedingungen zugestandenen Ansprüche
des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden,
die durch und/oder wegen Unmöglichkeit, Unvermögen
oder Verzug, durch Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver
Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung, durch und wegen
Fehlens zugesicherter Eigenschaften, wegen Verletzung
von Ansprüchen auf und aus vollzogener Gewährleistung, sind
ausgeschlossen, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den
bei Liefervertragsabschluß voraussehbaren Schaden beschränkt.
Im Falle von durch unsere Zulieferer verursachten Schadensersatzansprüchen
können diese uns gegenüber nur insoweit
geltend gemacht werden, als wir entsprechende Schadensersatzansprüche
gegen unsere Zulieferer durchsetzen können.

10) Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Ort unseres Lieferwerkes.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter
Ausschluß internationaler Abkommen anwendbar.
Gerichtsstand für Kaufleute, die nicht zu denen in § 4 BGB
bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, und für juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen
ist der Sitz unserer Hauptverwaltung. Im übrigen
ist der Sitz unserer Hauptverwaltung Gerichtsstand für den
Fall, daß
a) der Besteller nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist;
b) wir Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend
machen.
Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
Für die Vertragsbestimmungen gilt deutsches Recht.

11) Verbindlichkeit des Vertrages

Die eventuelle Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen soll die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Abweichungen
von diesen Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

12) EDV

Ihre Daten werden EDV-mäßig gespeichert (BDSG §26).